Sorgeberechtigte/r 1
Hinweis zur E-Mail-Adresse:
Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist
verpflichtend, da über diese E-Mail-Adresse auch die Bestätigung Ihres Antrags
erfolgt. Achten Sie darauf, eine E-Mail-Adresse zu wählen, die von Ihnen
regelmäßig eingesehen wird.
Alleinerziehend:
Sorgerecht:
Hinweis zum alleinigen Sorgerecht:
Bei alleinigem Sorgerecht oder
Pflegekindern bitte einen schriftlichen Nachweis (Negativbescheinigung über die
Alleinsorge nach §58a SGBVIII oder gerichtlicher Beschluss) beifügen.
Berufstätigkeit Sorgeberechtigte/r 1:
Bitte laden Sie hier die
Arbeitgeberbescheinigung für Sorgeberechtigte/r 1 hoch, wenn dieser vorhanden
ist.
Sorgeberechtigte/r 2
Berufstätigkeit Sorgeberechtigte/r 2:
Bitte laden Sie hier die
Arbeitgeberbescheinigung für Sorgeberechtigte/r 2 hoch, wenn dieser vorhanden
ist.